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   OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 20 W 437/11   

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https://dejure.org/2013,6166
OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 20 W 437/11 (https://dejure.org/2013,6166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.02.2013 - 20 W 437/11 (https://dejure.org/2013,6166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 20 W 437/11 (https://dejure.org/2013,6166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wahl des deutschen Erbrechtsstatuts seitens in Deutschland lebender italienischer Staatsbürger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGBEG Art. 25; BGBEG Art. 26
    Wahl des Erbrechtsstatuts in Deutschland lebender italienischer Staatsbürger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1518
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 20 W 437/11
    Nach einer weit verbreiteten Auffassung, vgl. OLG Zweibrücken, 3 W 218/01, juris, sei die Rechtswahl regelmäßig im gesetzlich zulässigen Rahmen aufrechtzuerhalten.
  • OLG Hamburg, 13.01.2003 - 2 Wx 4/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 20 W 437/11
    Für die Beurteilung der Formwirksamkeit der Rechtswahl ist das deutsche Erbstatut, also die Ortsform maßgeblich, denn die Erblasserin und ihr Ehemann haben beide hier gelebt und hier auch die Rechtswahl ausgeübt (Art. 26 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 3 EGBGB; Haager Testamentsformübereinkommen vom 5. Oktober 1961 (BGBL 1965 II S. 1145), abgedruckt bei Palandt- Thorn, Bürgerliches Gesetzbuch (2013), Anh zu Art. 26 EGBGB; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.01.2003, 2 Wx 4/00 m.w.N.; OLG Frankfurt, 4 U 211/10, Urteil vom 18.05.2011, jew. Juriszitat; Riering, Die Rechtswahl im internationalen Erbrecht, ZEV 1995, 404 ff, 405 m.w.N.).
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